Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der oohlala media für Werbepartner

oohlala media ist eine Marke der ATEM Networks Deutschland GmbH, Industriestraße 4, 74736 Hardheim (nachfolgend „Auftragnehmer"). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Werbeschaltungen, die Werbepartner (nachfolgend „Auftraggeber") mit dem Auftragnehmer abschließen.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Verträge und Leistungen des Auftragnehmers im Zusammenhang mit der Buchung, Durchführung und Ausstrahlung von Werbung auf digitalen oder analogen Werbeflächen, die durch den Auftragnehmer betrieben und vermarktet werden.

(2) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

§ 2 Zustandekommen des Vertrags

(1) Ein Vertrag zwischen den Parteien kommt ausschließlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande. Eine bloße Anfrage oder Angebotsunterzeichnung durch den Auftraggeber begründet noch keine Leistungspflicht des Auftragnehmers.

§ 3 Leistungsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Ausstrahlung von Werbeinhalten auf den durch den Auftragnehmer betriebenen Werbeflächen gemäß der im jeweiligen Auftrag konkret beschriebenen Buchung (Standort, Laufzeit, Werbezeitraum, Format, Frequenz).

(2) Zusatzleistungen, wie etwa die Erstellung oder Bearbeitung von Werbeinhalten, Analyseleistungen oder besondere technische Anpassungen, werden nur auf ausdrückliche Beauftragung erbracht und separat nach Aufwand oder gemäß gesonderter Vereinbarung berechnet.

(3) Rabattierungen oder verbesserte Konditionen stehen unter dem Vorbehalt der vollständigen und fristgerechten Zahlung. Bei Zahlungsverzug entfallen sämtliche gewährten Rabatte rückwirkend.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zur Durchführung der Werbemaßnahmen erforderlichen Inhalte, Materialien und technischen Daten in dem vom Auftragnehmer vorgegebenen Format spätestens 7 Kalendertage vor Schaltungsbeginn bereitzustellen. Sofern eine Expressbuchung beauftragt wird, ist der Auftraggeber verpflichtet, die zur Durchführung der Werbemaßnahmen erforderlichen Inhalte, Materialien und technischen Daten spätestens 48 Stunden vor Schaltungsbeginn bereitzustellen.

(2) Der Auftraggeber sichert zu, dass sämtliche Inhalte rechtlich zulässig und frei von Rechten Dritter sind. Er stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung der überlassenen Inhalte resultieren, einschließlich etwaiger Rechtsverfolgungskosten.

(3) Sollte die Durchführung der Werbeschaltung durch Umstände beeinträchtigt oder verhindert werden, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen (z. B. technische Störung, behördliche Anordnung, Schließung des Standorts, extreme Witterungsverhältnisse), ist der Auftraggeber verpflichtet, in angemessenem Umfang an einer Vertragsänderung (z. B. Verschiebung oder Verlegung) mitzuwirken. Kommt er dieser Mitwirkungspflicht nicht innerhalb von 5 Werktagen nach entsprechender Mitteilung des Auftragnehmers nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Werbeschaltung inhaltlich oder zeitlich einseitig anzupassen oder zu verschieben.

§ 5 Ablehnung von Inhalten und außerordentliche Kündigung

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Werbeinhalte abzulehnen, insbesondere wenn diese gegen geltendes Recht, behördliche Auflagen, die Rechte Dritter oder die Interessen des Betreibers der Werbefläche verstoßen.

(2) Der Auftragnehmer ist ferner berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn die Ausstrahlung der Werbung durch behördliche Untersagung, durch den Standortgeber oder durch andere nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Umstände untersagt oder unmöglich wird. Eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen erfolgt in diesem Fall anteilig, sofern keine Ersatzschaltung vereinbart wird.

(3) Eine ordentliche Kündigung durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen.

(4) Der Vertrag kann nur durch den Auftraggeber oder den Auftragnehmer ohne Kündigungsfrist außerordentlich gekündigt werden.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung ergibt sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Mit der Auftragsbestätigung wird die volle Vergütung sofort fällig, sofern in der Buchungsbestätigung nichts anderes vereinbart wird.

(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu verlangen sowie weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen. Gewährte Rabatte und Sonderkonditionen verfallen rückwirkend, wenn der Auftraggeber mit einer Zahlung mehr als 10 Kalendertage in Verzug gerät.

§ 7 Nutzungsrechte

(1) Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer für die Dauer des Vertrags ein einfaches, räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur Vervielfältigung, öffentlichen Wiedergabe und Verarbeitung der übermittelten Werbeinhalte ein, soweit dies zur Erfüllung des Auftrags erforderlich ist.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Werbung sowie begleitende Informationen (z. B. Ort, Zeitraum) für eigene Marketingzwecke und zur Referenznennung zu nutzen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 8 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(2) Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.

§ 9 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt gewordenen geschäftlichen und technischen Informationen, soweit diese nicht allgemein bekannt oder zugänglich sind.

(2) Diese Pflicht besteht über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich dieser AGB bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(3) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahekommende, rechtlich zulässige Regelung zu vereinbaren.